Definition des Begriffs Honschaft / Hunnschaft

Was ist eine Honschaft oder auch Hunnschaft?

In Rentverzeichnissen und auch in Gerichtslisten des Mittelalters und der frühen Neuzeit findet sich immer wieder ein Begriff, der heute eher ungebräuchlich ist und selbst für Historiker nicht unbedingt zum Standardvokabular gehört: der Begriff Honschaft, manchmal auch Honnschaft geschrieben.
Eine Honschaft ist am Niederrhein und auch in Teilen des Rheinlandes und des Bergischen Landes eine Bauerschaft mithin also eine Verwaltungseinheit. An ihrer Spitze stand ursprünglich ein Honne, der als Richter dem Bauerding und dem grundherrlichen Hofgericht vorstand.
Die Größe einer solchen Honschaft konnte stark variieren und umfasste unter Umständen mehrere Dörfer, meist aber nur Einzelhöfe.
In den meisten anderen Territorien des Heiligen Römischen Reiches wurde die Honschaft als Bauerschaft bezeichnet und stellte bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts die unterste ländliche Verwaltungseinheit dar.[1]
Das Deutsche Rechtswörterbuch gibt die Schreibweise „Hunnschaft“ an und definiert diese als „Nachbarn- oder Bauerngemeinde, in den Rheingegenden“, die einen „Unterbezirk des Kirchspiels“ darstelle. Die dort angegebenen Quellenbeispiele stammen in der Tat alle nur aus unserer näheren Umgebung, so aus Krefeld, Köln und Jülich. Ableiten sollten sich der Bergiff ursprünglich von „Hundertschaft“.

[1] Eugen HABERKERN und Joseph Friedrich WALLACH: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Tübingen 71987, Artikel Honschaft, S. 295 und Artikel Bauerschaft, S. 63.

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